Zum Hauptinhalt springen
Zurück zum Blog
15.2.2026•8 Min. Lesezeit

Brandschutztüren Vorschriften Schweiz 2026: VKF-Richtlinien, Pflichten & Kosten

Brandschutztüren Vorschriften Schweiz 2026: VKF-Richtlinien, EI30/EI60/EI90, wann Pflicht, Kosten ab CHF 1.800. Mit Checkliste für Eigentümer & Mieter.

Brandschutztüren Vorschriften Schweiz 2026: VKF-Richtlinien, Pflichten & Kosten | Arllati All Montage Basel
SA

Sadri Arllati

Schreiner & Türspezialist Basel

Frage stellen

Direktantwort: In der Schweiz sind Brandschutztüren in Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohnungen, Bürogebäuden, Hotels und Schulen vorgeschrieben. Die Vorschriften regelt die VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen). Die gängigsten Feuerwiderstandsklassen sind EI30 (30 Minuten, ab CHF 1.800) und EI60 (60 Minuten, ab CHF 2.400). Eigentümer müssen für fachgerechte Installation, jährliche Wartung und Dokumentation sorgen.

Brandschutztüren sind eines der wichtigsten Sicherheitselemente in Gebäuden. Doch wer ist in der Schweiz für die Vorschriften zuständig? Welche Feuerwiderstandsklasse brauchen Sie? Und was kostet die Einhaltung der Vorschriften? Als zertifizierter Fachbetrieb für Brandschutztüren nach Mass aus Basel erkläre ich Ihnen alles Wichtige.

Wer regelt die Brandschutzvorschriften in der Schweiz?

Die VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen)

Die VKF ist die zentrale Instanz für Brandschutz in der Schweiz. Sie erarbeitet Richtlinien, die von allen Kantonen übernommen werden:

  • VKF-Richtlinie Nr. 21: Brandschutz in Wohnbauten
  • VKF-Richtlinie Nr. 24: Brandschutz in Industrie- und Gewerbebauten
  • VKF-Richtlinie Nr. 28: Fluchtwege und Rettungswege
  • SIA 181: Technische Norm für den Brandschutz

Wichtig: Die Richtlinien sind in allen Kantonen verbindlich – auch in Basel-Stadt und Basel-Landschaft.

Was bedeuten die VKF-Brandschutzrichtlinien konkret?

Wer eine Brandschutztür plant, stösst schnell auf Begriffe wie VKF-konform, VKF-zertifiziert oder VKF-Brandschutz-Nutzungsbedingungen (BSN). Gemeint ist immer dasselbe: Die Tür – als komplette Einheit aus Türblatt, Zarge und Beschlägen – erfüllt die Anforderungen, die von den kantonalen Feuerversicherungen gemeinsam anerkannt sind und nach dem Einbau dokumentiert werden.

Für Eigentümer heisst das in der Praxis:

  • Die Feuerwiderstandsklasse (EI30, EI60, EI90) wird nach der VKF-Brandschutzrichtlinie gewählt – je nach Gebäudetyp und Einbauort.
  • Nach dem Einbau muss die Tür VKF-konform in den Bauakten dokumentiert sein (Prüfzeugnis, Montageprotokoll).
  • Die jährliche Wartung durch einen Fachbetrieb hält die Tür dauerhaft VKF-konform.

Ein Überblick über alle Anforderungen findet sich in unserem Artikel zu den VKF-Brandschutzvorschriften in der Schweiz.

Zusätzliche Regulierungen

Neben der VKF gibt es weitere Vorschriften:

  • Bauvorschriften der Kantone: Teils verschärfte Anforderungen
  • Versicherungsbedingungen: Hausrat- und Gebäudeversicherungen
  • Mietrecht: Pflichten von Vermietern
  • Arbeitsstättenverordnung: Für Büros und Gewerbe

Wann sind Brandschutztüren Pflicht?

Übersicht nach Gebäudetyp

Gebäudetyp Ab wann Pflicht? Erforderliche Klasse Besondere Anforderungen
Mehrfamilienhaus Ab 3 Wohnungen EI30 Treppenhaus, Kellertür
Bürogebäude Ab 2 Stockwerken EI30-EI60 Fluchtwege, Treppenhäuser
Hotel/Pension Alle EI30 Alle Flure, Treppenhäuser
Schule Alle EI30 Klassenzimmer, Flure
Krankenhaus Alle EI60-EI90 Patientenbereiche
Industrie Bei besonderen Risiken EI60-EI90 Lager, Produktion
Einfamilienhaus In der Regel nicht – Ausser Einliegerwohnung

Detaillierte Anforderungen

Mehrfamilienhäuser (ab 3 Wohnungen)

In Mehrfamilienhäusern müssen Brandschutztüren an folgenden Stellen installiert werden:

Treppenhaus: Jede Wohnungstür zum Treppenhaus muss feuerhemmend sein (mindestens T30) Kellertür: EI30 Pflicht bei Zugang zum Treppenhaus Heizraum: EI30 Pflicht Technikräume: EI30 Pflicht Garagenzugang: EI30 empfohlen

Ausnahmen:

  • Wohnungstüren innerhalb der Wohnung: Keine Brandschutztür nötig
  • Balkontüren: Keine Brandschutztür nötig (ausser Fluchtweg)

Bürogebäude

Stockwerke Pflichtige Bereiche Mindestklasse
2-4 Stockwerke Treppenhäuser, Flure EI30
5-10 Stockwerke Treppenhäuser, Flure, technische Räume EI30-EI60
Ab 11 Stockwerke Alle Fluchtwege, Treppenhäuser EI60

Hotels und Pensionen

In Hotels sind Brandschutztüren Pflicht in:

  • Allen Fluren und Treppenhäusern
  • Kellern und Technikräumen
  • Küchen (ab bestimmter Grösse)
  • Lagerräumen mit brennbaren Materialien

Besonderheit: Hotelzimmertüren müssen in der Regel nicht brandschutzgeeignet sein, sofern die Flure geschützt sind.

Sie wissen nicht, welche Feuerwiderstandsklasse Ihr Gebäude braucht?

Wir prüfen die geltenden VKF-Vorschriften für Ihr Objekt, planen VKF-konform und bauen fachgerecht ein – ab CHF 1.800 in Basel und Umgebung.

Feuerwiderstandsklassen: EI30, EI60, EI90 erklärt

Die Buchstaben und Zahlen

Bezeichnung Bedeutung Anforderung
E Feuerwiderstand (Integrity) Keine Flammen durch die Tür
I Wärmedämmung (Insulation) Max. 140°C auf sicherer Seite
30/60/90 Minuten Dauer des Schutzes

EI30: 30 Minuten Feuerwiderstand

Typische Anwendung:

  • Mehrfamilienhäuser (3-6 Wohnungen)
  • Bürogebäude bis 4 Stockwerke
  • Hotels bis 4 Sterne
  • Schulen und Kindergärten

Technische Daten:

  • Material: Stahl oder Holz mit spezieller Beschichtung
  • Gewicht: 40-60 kg
  • Schallschutz: Bis 37 dB (optional 42 dB)
  • Rauchdichtheit: Ja (mit Suffix “-C”)

Preis: CHF 1.800-2.500 (inkl. Einbau)

EI60: 60 Minuten Feuerwiderstand

Typische Anwendung:

  • Gewerbegebäude
  • Industrie mit besonderen Risiken
  • Hochhäuser (ab 5 Stockwerke)
  • Krankenhäuser und Pflegeheime

Technische Daten:

  • Material: Verstärkter Stahl
  • Gewicht: 60-80 kg
  • Schallschutz: Bis 42 dB
  • Rauchdichtheit: Ja

Preis: CHF 2.400-3.500 (inkl. Einbau)

EI90: 90 Minuten Feuerwiderstand

Typische Anwendung:

  • Spezialgebäude
  • Kernkraftwerke (nicht Schweiz)
  • Chemische Industrie
  • Grossküchen

Preis: CHF 4.000-6.000+ (inkl. Einbau)

Pflichten des Eigentümers

1. Fachgerechte Installation

Die Installation muss durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen. Selbsteinbau ist nicht zulässig, da:

  • Die Tür als komplettes System zertifiziert ist
  • Fachkenntnisse für den Einbau erforderlich sind
  • Die Versicherung sonst leisten verweigern kann

Was ist bei der Installation wichtig?

  • Zarge muss mit der Tür zusammenpassen
  • Alle Fugen müssen brandschutzmässig abgedichtet werden
  • Beschläge müssen zur Tür passen
  • Keine nachträglichen Änderungen (Bohrungen, Sägen)

2. Regelmässige Wartung

Wartung Intervall Kosten
Sichtkontrolle Halbjährlich Selbst (kostenlos)
Funktionsprüfung Jährlich CHF 100-200
Dichtungen prüfen Jährlich Inklusive
Beschläge schmieren Jährlich Inklusive
Gutachten erstellen Alle 3-5 Jahre CHF 200-300

Was wird geprüft?

  • Tür schliesst selbstständig
  • Dichtungen sind intakt
  • Beschläge funktionieren einwandfrei
  • Keine Beschädigungen am Türblatt
  • Freihaltung des Fluchtwegs

3. Dokumentation

Der Eigentümer muss folgende Dokumente aufbewahren:

Prüfzeugnis der Tür (vom Hersteller) Montageprotokoll (vom Installateur) Wartungsnachweise (regelmässig) Gutachten (alle 3-5 Jahre)

Aufbewahrungsfrist: Mindestens 10 Jahre

4. Keine unbefugten Änderungen

Nach der Installation dürfen folgende Änderungen nicht vorgenommen werden:

Bohrungen im Türblatt Sägen oder Fräsen Austausch von Beschlägen (ohne Zulassung) Entfernen der Selbstschliessung Anbringen von Zusatzbeschlägen

Ausnahme: Kleinreparaturen durch Fachbetrieb mit Dokumentation

5. Freihaltung der Fluchtwege

Fluchtwege müssen jederzeit frei sein:

  • Keine Gegenstände vor der Tür
  • Tür muss von innen ohne Schlüssel geöffnet werden können
  • Beleuchtung des Fluchtwegs muss funktionieren
  • Keine Teppiche oder Matten, die die Tür blockieren

VKF-Brandschutz-Nutzungsbedingungen (BSN)

Sobald eine Brandschutztür eingebaut ist, gelten die VKF-Brandschutz-Nutzungsbedingungen. Verändern Sie die Tür nie selbst – keine Bohrungen, kein Austausch von Beschlägen, keine Entfernung der Selbstschliessung. Nur so bleiben Tür und Versicherungsschutz VKF-konform gültig.

Kosten für Brandschutztüren in der Schweiz

Einzelkosten

Position Preis
EI30 Tür inkl. Einbau CHF 1.800-2.500
EI60 Tür inkl. Einbau CHF 2.400-3.500
Zusätzliche Zarge CHF 300-500
Beschläge (Drücker, Schloss) CHF 150-400
Dokumentation CHF 200-300
Jährliche Wartung CHF 100-200

Gesamtkostenbeispiele

Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen

Position Anzahl Preis pro Stück Total
EI30 Treppenhaustüren 6 CHF 2.000 CHF 12.000
EI30 Kellertür 1 CHF 2.000 CHF 2.000
EI30 Heizraum 1 CHF 2.000 CHF 2.000
Total CHF 16.000

Bürogebäude (3 Stockwerke)

Position Anzahl Preis pro Stück Total
EI30 Flurtüren 8 CHF 2.200 CHF 17.600
EI30 Treppenhaustüren 3 CHF 2.200 CHF 6.600
Total CHF 24.200

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Mieter für Brandschutztüren zahlen?
Nein. In Mietwohnungen ist der **Vermieter** für die Installation und Wartung von Brandschutztüren verantwortlich. Als Mieter müssen Sie jedoch die Tür nicht blockieren und den Fluchtweg freihalten.
Was passiert, wenn ich keine Brandschutztür habe?
Bei fehlenden Brandschutztüren drohen:
  • Versicherungsprobleme bei Schadensfall
  • Mietrechtliche Konsequenzen (Vermieterpflicht)
  • Baubehördliche Auflagen bei Renovationen
  • Haftungsrisiko bei Personenschaden
Was bedeutet VKF-konform genau?
VKF-konform heisst: Die Brandschutztür ist als komplette Einheit (Türblatt, Zarge, Beschläge) zertifiziert, wurde von einem **Fachbetrieb fachgerecht eingebaut**, ist regelmässig **gewartet** und mit **Prüfzeugnis und Montageprotokoll dokumentiert**. Nur so bleiben Tür und Versicherungsschutz gültig.
Wie lange halten Brandschutztüren?
Mit regelmässiger Wartung **20-30 Jahre**. Die Dichtungen sollten alle 10-15 Jahre erneuert werden.
Kann ich eine Brandschutztür selbst einbauen?
**Nein**. Der Einbau muss durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen. Nur so ist die VKF-Konformität gewährleistet und die Versicherung zahlt im Schadensfall.
Brauche ich eine Genehmigung für Brandschutztüren?
Für den Einbau selbst nicht, aber die Planung sollte mit der **Gemeinde** und dem **Bezirksschornsteinfeger** abgestimmt werden. Bei Umbauten kann eine Baubewilligung nötig sein.

Experten-Einschätzung:

"Viele Eigentümer merken erst bei einer Renovation oder einem Wasserschaden, dass ihre Brandschutztür nie VKF-konform dokumentiert wurde. Die jährliche Wartung mit Wartungsnachweis ist kein Kostenfaktor, sondern Schutz für Ihr ganzes Gebäude und Ihren Versicherungsschutz." – Sadri Arllati, Schreiner

Checkliste für Eigentümer

Beim Kauf/Planung

  • Gebäudetyp prüfen (Pflicht ja/nein)
  • Erforderliche Feuerwiderstandsklasse bestimmen
  • Zertifizierten Fachbetrieb beauftragen
  • Angebot mit Festpreis einholen
  • Versicherung informieren

Nach dem Einbau

  • Prüfzeugnis erhalten
  • Montageprotokoll erhalten
  • Dokumentation ordnungsgemäss aufbewahren
  • Wartungsintervall festlegen
  • Bewohner über Pflichten informieren

Jährlich

  • Sichtkontrolle durchführen
  • Funktionsprüfung durch Fachbetrieb
  • Dichtungen prüfen
  • Fluchtweg freihalten
  • Wartungsnachweis aktualisieren

Professionelle Beratung in Basel

Wir sind Ihr zertifizierter Fachbetrieb für Brandschutztüren in Basel:

  • VKF-konforme Planung und Installation
  • Alle Feuerwiderstandsklassen: EI30, EI60, EI90
  • Komplette Dokumentation für Versicherung und Behörden
  • Jährliche Wartung mit Wartungsnachweis
  • Gewerbeobjekte: Türen für Gewerbe in Basel – Objekttüren mit Brandschutz und Schliessanlage
  • 5 Jahre Garantie auf Einbau und Material

Jetzt kostenlose Beratung anfordern oder anrufen: +41 76 274 33 09


Weiterführende Artikel:

Noch Fragen?

Kostenlose Beratung – wir helfen Ihnen gerne weiter und sagen Ihnen vorab, was Ihr Projekt kostet.

Passend zum Artikel: Brandschutztüren EI30/EI60

Aus eigener Werkstatt in Basel, inkl. Aufmass, Lieferung und Montage. 5 Jahre Garantie.

Mehr erfahren